Q: Gibt es im EFD eine Altersbeschränkung?
A: In der Regel müssen die Freiwilligen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein. Es gibt aber Ausnahmen. Die erfahrt ihr in den einzelnen Projektbeschreibungen im
Blog.

Q:
Welche Kosten entstehen den Freiwilligen?
A: Der Freiwilligendienst ist absolut kostenlos für die Kandidaten. Die Europäische Union bzw. das aufnehmende Projekt übernehmen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung, An- und Abreise, Taschengeld, Sprachkurs, vier begleitende Seminare etc.

Q:
Wird der EFD als Ersatzdienst anerkannt?
A: Nein, der EFD ist keine Alternative zum Wehr-Ersatzdienst.

Q:
Wird der EFD als FSJ anerkannt?
A: Nein. Die beiden Programme funktionieren völlig unabhängig von einander.

Q:
Wieviel Taschengeld bekomme ich?
A: Das hängt von den Sätzen im Aufnahmeland ab. Diese sind von der EU festgelegt. In der Regel zwischen 70 und 100 Euro/Monat.

Q:
Erhalte ich während der Dauer des EFD weiter Kindergeld?
A: Ja, nach Maßgabe deiner anderen Einkünfte bzw. der deiner Eltern bekommst du Kindergeld. Wir stellen dir eine entsprechende Bescheinigung aus.

Q:
Kaufe und koche ich mein Essen selbst?
A: Das hängt von den organisatorischen Bedingungen in der Einsatzstelle ab. In der Regel werden die Mahlzeiten gemeinsam mit den Kollegen eingenommen. Für alle anderen Fälle wird Essengeld ausgezahlt. Die Höhe des Essengeldes wird von der jeweiligen Nationalagentur bestimmt.

Q:
Was ist eine Nationalagentur?
A: Sie vertritt die Europäische Kommission in dem jeweiligen Programmland. Die NA setzt die Programm-Richtlinien um und entscheidet über bei ihr eingegangene Förderanträge.

Q:
Kann ich meinen EFD auch außerhalb Europas machen?
A: Nur bedingt. Grundsätzlich soll der EFD in den EU-Mitgliedsstaaten stattfinden. Das sind außer Deutschland Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Zudem gehören die so genannten EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie als assoziiertes Land die Türkei dazu. In folgenden Ländern gibt es keine NA, ein Förderantrag muss in einem Programmland gestellt werden: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästinensische Behörde für den Gazastreifen und das Westjordanland, Syrien, Tunesien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien. Für alle anderen Regionen muss der Förderantrag direkt bei der EU-Kommission in Brüssel gestellt werden.

Q:
Was genau bedeutet die „EI-number“ in den Projektbeschreibungen?
A: Diese Nummer wird von der Europäischen Kommission nach Prüfung der Einsatzstellen und Entsendeorganisationen vergeben. Ohne eine solche EU-Zulassung dürfen Organisationen nicht am EFD teilnehmen.

Q:
Kann ich mich auch direkt bei Projekten bewerben?
A: Ja, aber am Ende brauchst du eine Entsendeorganisation wie erziehungsweise e. V.

Q:
Wenn ich mir ein Projekt aussuche, kann ich sicher sein, dass ich dorthin komme?
A: Die Verantwortlichen in dem Projekt müssen sich für dich entscheiden. Dazu gibt es unterschiedliche Bewerbungsverfahren, über die jedes Projekt selbst entscheidet. Dann muss die EU den Förderantrag bewilligen. Erst dann ist der Projektplatz sicher.

Q:
Kann ich mit Freund/Freundin zusammen EVS machen?
A: Das unterstützen wir nicht. Im Mittelpunkt des EFD steht der Einsatz für das Projekt und die gemachten Erfahrungen zeigen ausnahmslos, dass die Projektarbeit darunter leidet, wenn Freunde gemeinsam fahren. Zudem erreichen die meisten Freiwilligen deutlich mehr, wenn Sie „alleine“ im Projekt sind und deshalb dort viel intensiver mit den Menschen vor Ort in Kontakt kommen.